HAUSORDNUNG
KrisSun wczasy w Pobierowie

Hausordnung der Ferienanlage "Krissun"

Liebe Gäste die Eigentümer der Ferienanlage "Krissun" werden Ihnen für Einhaltung der Hausordnung sehr dankbar.

  1. Am Anreise Tag steht Ihnen das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Wenn Sie eventuell vorher anreisen möchten, bitten wir Sie es vorher telefonisch mit dem Betreiber zu klären.  
  2. Während des Aufenthaltes in der Ferienanlage "Krissun" unterlegen alle Gäste einer Meldepflicht.
  3. Wenn der fällige Restbetrag eine Woche vor der Abreise nicht auf das genannte Konto überwiesen wird, wird die Reservierung damit ungültig und der Betrag für die Anzahlung nicht zurück erstattet.
  4. Die Anzahlung für die Reservierung wird nicht zurückgezahlt, wenn Sie die Reservierung zurücknehmen.
  5. Die Übergabe- und Übernahme  von der Unterkunft erfolgt nur unter Anwesenheit des Personals der Anlage "Krissun".
  6. Liebe Gäste bitte halten sie die Nachtruhe zwischen 22:00 und 7:00 ein.
  7. Besucher der Gäste sind anzumelden und dürfen sich in der Ferienanlage "Kirssun" zwischen 7:00 und 22:00 Uhr aufhalten. Eine Übernachtung ist gebührenpflichtig.
  8. Das Anzünden von Kerzen, Öl- oder Gaslampen, sowie Benutzung von selbst mitgebrachten Gas- oder Elektroherden, Tauchsiedern ist in den Ferienhäusern nicht gestattet.
  9. Das Rauchen ist in den Häusern verboten.
  10. Das Grillen ist in den Häusern verboten.
  11. Die Gäste der Ferienanlage "Krissun" die schuldhaft Schäden an den Einrichtungsgegenständen, Gebäuden, sowie Schäden an den technischen Geräten der Häuser verursacht haben oder durch die Besucher der Gäste verursacht wurden, werden zum Ersatz herangezogen. Eltern haften für Ihre Kinder.
  12. Alle Schäden sollten umgehend dem Personal der "Krissun" Ferienanlage gemeldet werden.
  13. Es wird gebeten die nasse Wäsche auf den zu Verfügung gestellten Trocknern aufzuhängen. Anbringen von Wäscheleinen zwischen den Pergolas auf der Terrasse ist verboten.
  14. Die Hunde und andere Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Hunde sind grundsätzlich auf dem Gelände an kurzer Leine zu führen. Die Eigentümer der Vierbeiner sind verpflichtet ein aktuelles Impfbuch mitzubringen und Verunreinigungen sofort zu beseitigen und in die Müllbehälter zu entsorgen.
  15. Sollten Sie vor dem gebuchten Abreisetermin das Haus, die Ferienanlage verlassen, nicht verschuldet durch die Ferienanlage, so werden die Aufenthaltskosten nicht erstattet. 
  16. Die Parkplätze der Ferienanlage "Krissun" werden nicht überwacht, nur videoüberwacht.
  17. Am Abreisetag sind die Zimmer besenrein zu hinterlassen, Geschirr gereinigt, die Fenster zu          schließen, Betten abziehen und zu Recht legen, Haushaltsmüll in die dafür bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.  
 

 

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